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Europäischer Casinoverband berät über Anti-Geldwäsche-Maßnahmen.

Mit Jahresbeginn hat Casinos Austria Vorstandsdirektor Prof. Mag. Dietmar Hoscher eine zusätzliche wichtige Aufgabe in der European Casino Association (ECA) übernommen. Schon bisher ist Hoscher ECA Vizepräsident und zeichnet für die Arbeitsgruppe Corporate Social Responsibility & Responsible Gaming verantwortlich.

Ab sofort kommt noch die Arbeitsgruppe Regulatory & Legal Affairs hinzu. Damit leitet Hoscher nun zwei der insgesamt sechs Arbeitsgruppen der ECA. Die ECA ist die Vereinigung der konzessionierten terrestrischen Casino Betreiber in Europa und vertritt insgesamt ca. 900 Casinos in 26 Ländern. Im Rahmen dieses wichtigen Glücksspielanbieterverbands behandelt die Arbeitsgruppe Regulatory & Legal Affairs einige der inhaltlich wichtigsten Themen, die auf das konzessionierte Glücksspiel in Europa in den nächsten Jahren zukommen.

Die Berufung von Casinos Austria Vorstandsdirektor Hoscher an die Spitze dieser wirtschaftlich und politisch brisanten Arbeitsgruppe unterstreicht die Rolle, die Casinos Austria im Rahmen der ECA einnimmt. „Die neue Aufgabe ist ein Beweis des Vertrauens der ECA und ihres Präsidenten Per Jaldung von Casino Cosmopol aus Schweden“, betont Hoscher, „dieser Vertrauensbeweis darf auch als Anerkennung für den Beitrag verstanden werden, den Casinos Austria als Gründungsmitglied der ECA für diese Organisation leistet.“

Aktuell befasst sich die Arbeitsgruppe Regulatory und Legal Affairs mit den Auswirkungen der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie auf den Geschäftsbetrieb der Casinos. Diese schon 2015 beschlossene EU-weite Vorgabe (korrekte Bezeichnung: Richtlinie 2015/849/EU zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung) sollte ursprünglich bis 26. Juni 2017 in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der Attentate in Paris und Nizza wurden die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, diese Umsetzung vorzuziehen.

In Österreich gelten die entsprechenden Bestimmungen seit 1. Jänner 2017. Für Casinos Austria und Österreichische Lotterien (betroffen ist auch das Onlineportal win2day) werden damit noch höhere Sorgfaltspflichten gesetzlich festgeschrieben, es handelt sich allerdings durchwegs um Änderungen, die für die Spielteilnehmer und Spielteilnehmerinnen kaum sichtbar werden. Unter anderem muss überprüft werden, ob jemand auf der sogenannten CFSP-Liste aufscheint – die Common Foreign and Security Policy List enthält sämtliche Personen und Organisationen, gegen die die EU im Rahmen von Anti-Terrormaßnahmen Sanktionen ausgesprochen hat.

Die Arbeitsgruppe der ECA hat zu den Auswirkungen der 4. Geldwäsche-Richtlinie einen Fragebogen an alle ECA-Mitglieder versandt. Die so gewonnenen Daten und die Erkenntnisse, die sich durch ihre Auswertung ergeben, sollen Ende Jänner im Rahmen einer ECA Konferenz den Mitgliedern präsentiert werden.

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